Trauerfall >> Was tun im Trauerfall?

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist das eine schwierige emotionale Situation für die Angehörigen. In dieser Situation unterstützen wir Sie. Wir möchten Ihnen einige Tipps geben, wie Sie sich bei einem Sterbefall richtig verhalten:

Bei einem Sterbefall in der Wohnung muss zunächst ein Arzt verständigt werden. Am besten wenden Sie sich dazu an den Hausarzt oder den Bereitschaftsarzt. Sollte der Trauerfall in einem Krankenhaus, einem Senioren- oder Pflegeheim eingetreten sein, so unternimmt dessen Verwaltung die ersten Schritte. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Dazu benötigt er den Personalausweis des Verstorbenen.

Bitte nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Wir sind rund um die Uhr telefonisch erreichbar – in Neustadt unter der Nummer 03596/504062 und in Sebnitz unter 035971/52454.

Bei einem Sterbefall zu Hause müssen Sie den Verstorbenen nicht so schnell wie möglich abholen lassen. Wenn Sie dies aber wünschen, werden wir es selbstverständlich tun. Das sächsische Gesetz gibt Ihnen 24 Stunden nach dem Eintritt des Todes Zeit, die Überführung zu veranlassen. Wenn Sie möchten, dann nutzen Sie die Zeit, um in Ihrer häuslichen Umgebung vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.

Ist der Sterbefall in einer Pflegeeinrichtung eingetreten, wird oft eine rasche Abholung erforderlich sein. Meist besteht aber auch dort die Möglichkeit, sich vom Verstorbenen in Ruhe zu verabschieden. Dazu informiert Sie das Personal der Einrichtung.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus ist in der Regel keine sofortige Abholung erforderlich, da die Krankenhäuser über eigene Räume zur vorübergehenden Aufbewahrung der Verstorbenen verfügen.

In jedem Falle sind Sie bei der Wahl des Bestattungsunternehmens frei. Sie können uns also unabhängig von Bestattungsart und Sterbeort mit allen nötigen Dingen für die Bestattung beauftragen. Alle weiteren Schritte und Möglichkeiten können Sie dann in einem persönlichen Gespräch mit einem Berater unseres Bestattungshauses abstimmen. Dies kann am besten in den Räumen unseres Bestattungshauses erfolgen oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause. Dabei wird die Art der Bestattung, der Rahmen der Trauerfeier, die Wahl von Sarg und Sterbewäsche, der Text von Traueranzeigen und vieles mehr besprochen. Unser Berater wird dabei auch alle Informationen erfragen, die er braucht, um Ihnen die nötigen Formalitäten und Behördengänge abzunehmen.

Dafür benötigen wir folgende Dokumente im Original:

  • Ledige: Geburtsurkunde
  • Verheiratete: Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Geschiedene: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwete: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Partners

Bitte halten Sie außerdem folgende Unterlagen bereit:

  • den Personalausweis des Verstorbenen
  • die ärztliche Todesbescheinigung
  • die Krankenversicherungskarte
  • die Rentennummern oder den Rentenbescheid
  • Lebens- oder Sterbegeldversicherungspolicen (falls vorhanden)
  • Unterlagen zur Bestattungsvorsorge (falls vorhanden)

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Bischofswerdaer Straße 3

01844 Neustadt in Sachsen

Telefon (0 35 96) 50 40 62

 

Zwingerstraße 7

01855 Sebnitz

Telefon (03 59 71) 5 24 54

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